Hinweisgebersystem für sicheren Whistleblowerschutz
Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden mit unserem DSGVO-konformen Hinweisgebersystem vom Institut für Datenschutzrecht. Sicher, anonym und benutzerfreundlich – für Unternehmen jeder Größe.
Und das beste an unserem Angebot? Unsere erfahrenen Rechtsanwälte nehmen Ihnen die komplette Kommunikation ab.








Hinweise sicher melden, Risiken frühzeitig erkennen

Rechtliche Sicherheit
Erfüllen Sie unmittelbar alle Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Mehr als nur Software
Unsere Rechtsanwälte übernehmen die gesamte Kommunikation über sichere Kanäle.

Anonymität garantiert
Schützen Sie die Identität und Kommunikation der Hinweisgeber.
Alles, was Sie für effektiven Hinweisgeberschutz brauchen
Unser Hinweisgebersystem bietet Unternehmen eine sichere und rechtskonforme Möglichkeit, Missstände intern zu melden. Durch die vollständige Anonymität und umfassende Verschlüsselung schützen Sie Hinweisgeber und sorgen für Vertrauen in Ihrem Unternehmen. Egal ob Datenschutzverletzungen, Korruption oder Diskriminierung – unser System unterstützt Sie dabei, Regelverstöße frühzeitig aufzudecken.
Entwickelt vom Institut für Datenschutzrecht (IDR Weller), bietet unser Hinweisgebersystem umfassende Enthaftung und entspricht vollständig dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und der EU-Whistleblower-Richtlinie.
Managed Solution
Ihr System wird von erfahrenen Rechtsanwälten verwaltet, die jede Meldung professionell und rechtssicher bearbeiten.

2-Wege-Kommunikation
Wir führen einen anonymen und sicheren Dialog mit Hinweisgebern, um weitere Informationen einzuholen.

ISO 27001-Zertifizierung
Das spezielle Datencenter unseres Hinweisgebersystems ist nach ISO 27001 zertifiziert und garantiert höchste Sicherheitsstandards.

Unser Premium-Dienst bietet Ihnen die umfassende Lösung für Ihr Unternehmen.
- DSGVO-konform und rechtssicher
- Komplette Kommunikation
- Aktives Fristenmanagement
- Persönliche Betreuung
netto
Ihr Weg zum sicheren Hinweisgebersystem
Melden Sie sich über unser einfaches Formular direkt bei uns – ganz ohne technischen und zeitlichen Aufwand.
Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Datenschutzanwälten persönlich beraten. Wir stellen sicher, dass das System genau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten ist und bieten rechtliche Unterstützung bei der Umsetzung.
Starten Sie sofort mit der Entgegennahme von Hinweisen. Ihr System ist DSGVO-konform und bereit, interne Verstöße zu dokumentieren.
Unser Team von Datenschutzrechtsexperten mit Fachkundenachweis steht Ihnen jederzeit zur Seite und kümmert sich um die Kommunikation mit den Hinweisgebern.
Unsere umfassenden Leistungen

Fachkundenachweis
Unser Fachkundenachweis nach § 15 Absatz 2 HinSchG dient Ihnen als Nachweis für Zertifizierungsstellen.

Sichere Kommunikation
Verschlüsselte und anonyme Kommunikationskanäle garantieren Vertraulichkeit.

Umfassende Dokumentation
Jede Meldung wird vollständig dokumentiert und rechtssicher archiviert.

Einfache Implementierung
Schnelle und unkomplizierte Integration in bestehende Unternehmensprozesse.

Personalisierte Betreuung
Direkter Kontakt zu einem persönlichen Berater, der alle Schritte mit Ihnen durchgeht.

Vertrauensvolles Feedback
Fördern Sie eine offene Unternehmenskultur durch klare und vertrauensvolle Kommunikationswege.

Aktives Fristenmanagement
Automatische Benachrichtigungen und Verfolgung von Deadlines.

Benutzerfreundliche Oberfläche
Intuitive Bedienung für alle Beteiligten, ohne technisches Vorwissen.

Regelmäßige Compliance-Updates
Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung dank unserer regelmäßigen Updates.
Vertrauen Sie auf mehr als nur eine Software
Unser Hinweisgebersystem bietet Ihnen weit mehr als eine einfache Softwarelösung. Sie profitieren von der Expertise des Instituts für Datenschutzrecht, geleitet von Rechtsanwalt Sascha Weller. Unsere Kanzlei verfügt über den erforderlichen Fachkundenachweis nach § 15 Absatz 2 Hinweisgeberschutzgesetz, den Sie im Rahmen Ihrer Zertifizierung vorlegen können. So übernehmen unsere Rechtsanwälte nicht nur Ihre rechtssichere Kommunikation mit Hinweisgebern, sondern ermöglichen Ihnen auch, die komplexen Anforderungen des Hinweisgeberschutzes vollumfänglich zu erfüllen. Vertrauen Sie auf unsere umfassende Betreuung und geben Sie das gesamte Management Ihrer Hinweisgebersystem-Herausforderungen in erfahrene Hände.
Hinweisgeber-schutzgesetz
Hinweisgeber sind Personen, die innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation Missstände aufdecken. Dazu können Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter, Bewerber, Praktikanten, Dienstleister, Freelancer oder Anteilseigner zählen. Um Fehlverhalten ohne Angst vor Repressalien melden zu können, genießen Hinweisgeber besonderen Schutz.
Über das Hinweisgebersystem können vielfältige Verstöße gemeldet werden, darunter:
- Diebstahl, Betrug und Korruption
- Verstöße gegen Datenschutzvorgaben
- Missachtung von Umweltauflagen
- Diskriminierung und Mobbing
- Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen
- Verstöße gegen EU-Recht, einschließlich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Ja, anonyme Meldungen sind ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Dies senkt die Hemmschwelle für Hinweisgeber. Unternehmen müssen sicherstellen, dass anonyme Hinweise genauso sorgfältig behandelt werden wie namentliche Meldungen. Unser Hinweisgebersystem bietet einen sicheren, verschlüsselten Kommunikationskanal, der die Anonymität des Hinweisgebers wahrt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems. Diese Pflicht gilt auch für Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Unternehmen sollten diese gesetzliche Anforderung als Chance nutzen, eine offene und transparente Unternehmenskultur zu fördern.
Das Hauptziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist der Schutz von Personen, die Gesetzesverstöße und Regelwidrigkeiten aufdecken. Es schafft Meldekanäle, die es Mitarbeitern und Dritten ermöglichen, Missstände ohne Angst vor Repressalien zu melden. Gleichzeitig fördert das Gesetz eine Unternehmenskultur der Offenheit und Verantwortung.
Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigung, Versetzung oder Benachteiligung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Hinweisgeber, die in gutem Glauben melden, weder diskriminiert noch sanktioniert werden. Bei Verstößen gegen diesen Schutz drohen den Unternehmen hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, eingegangene Hinweise innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen und transparent zu bearbeiten. Binnen drei Monaten muss dem Hinweisgeber eine Rückmeldung über die ergriffenen Maßnahmen gegeben werden. Dies gewährleistet, dass kein Hinweis ignoriert wird.
Compliance
Compliance bezeichnet die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Richtlinien eines Unternehmens. Sie umfasst Maßnahmen zur Sicherstellung gesetzeskonformen Handelns und der Einhaltung ethischer Standards. Ein gut etabliertes Compliance-Management-System minimiert Risiken und stärkt das Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden.
Ein Hinweisgebersystem ist ein Kernbestandteil eines effektiven Compliance-Programms. Es ermöglicht Mitarbeitern und externen Stakeholdern, Verstöße frühzeitig zu melden, bevor sie zu schwerwiegenden rechtlichen oder finanziellen Konsequenzen führen. Die Möglichkeit anonymer Meldungen senkt die Hemmschwelle und erlaubt Unternehmen proaktives Handeln, bevor größere Schäden entstehen.
Ein Hinweisgebersystem muss den gesetzlichen Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes entsprechen. Es sollte benutzerfreundlich sein, Anonymität gewährleisten und die vertrauliche sowie zügige Bearbeitung eingehender Meldungen sicherstellen. Zudem sollte das System robuste technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Datenlecks implementieren.
Ein Hinweisgebersystem stärkt das Vertrauen der Mitarbeiter in das Unternehmen, indem es zeigt, dass Fehlverhalten ernst genommen und Transparenz gefördert wird. Mitarbeiter, die erleben, dass das Unternehmen Beschwerden und Hinweise ernsthaft bearbeitet, sind eher bereit, selbst aktiv zur Verbesserung der Unternehmenskultur beizutragen.
Unternehmen, die kein Hinweisgebersystem einrichten oder die Rechte von Hinweisgebern verletzen, riskieren Geldbußen von bis zu 100.000 Euro. Darüber hinaus drohen rechtliche Konsequenzen, wenn Hinweisgeber Repressalien ausgesetzt oder Meldungen nicht sachgerecht bearbeitet werden.
Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt eine Aufbewahrungsfrist von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens vor. Unternehmen müssen gewährleisten, dass alle Informationen sicher gespeichert und nach Ablauf dieser Frist datenschutzkonform gelöscht werden.
Hinweisgeber-system Anbieter
Mit unserem Angebot erhalten Sie nicht nur eine Softwarelösung, sondern einen umfassenden Service, der weit über das Technische hinausgeht. Eine spezialisierte Datenschutz-Rechtsanwaltskanzlei übernimmt für Sie die komplette Kommunikation mit den Hinweisgebern. So können Sie das gesamte Management und die komplexe Hinweisgeberschutz-Problematik vertrauensvoll an uns abgeben. Dadurch sichern Sie sich eine rechtlich fundierte und reibungslose Abwicklung aller Vorgänge, ohne sich um die aufwendigen Details kümmern zu müssen.
Die Bereitstellung unseres Hinweisgebersystems erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Dank der benutzerfreundlichen Darstellung lässt es sich schnell und unkompliziert in Ihre bestehenden Strukturen integrieren. Wir bieten im Spezialfall individuelle Anpassungen in Design und Funktion an.
Die Vertragslaufzeit beträgt standardmäßig 12 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht vor Ablauf gekündigt wird. So haben Sie die Gewissheit, dass unser Service langfristig für Sie verfügbar bleibt.
Unser System bietet umfassende Supportmöglichkeiten für eine optimale Betreuung. Unser fachkundiges Kanzleiteam steht Ihnen zu unseren regulären Arbeitszeiten zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Sie bei einem Fall zu unterstützen.
Um Ihnen einen umfassenden Eindruck zu vermitteln, bieten wir einen kostenlosen Probemonat mit unserem System an. So können Sie die Vorteile unverbindlich testen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Unser Team unterstützt Sie gerne dabei und erklärt Ihnen, wie Sie das System optimal nutzen können.
Unser Hinweisgebersystem entspricht höchsten Sicherheitsstandards: Unser Hoster ist ISO 27001 zertifiziert. Wir setzen auf umfassende Verschlüsselungstechnologien für den Datentransfer und DSGVO-konforme Prozesse, um die Vertraulichkeit der Hinweise zu gewährleisten. Ihre Daten werden in einem hochsicheren Rechenzentrum in Deutschland gespeichert, das regelmäßigen Audits unterzogen wird.
Sie haben Fragen zu dem Angebot von Hinweisgebersystem Anbieter oder wünschen eine individuelle Beratung? Unser Expertenteam steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die passende Lösung für Ihr Unternehmen zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir sind nur einen Anruf oder eine Nachricht entfernt!